Tarifabschluss in der Gebäudereinigung – einheitlicher Lohn in Ost- und Westdeutschland zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit 2020
Nach der 6. Verhandlungsrunde sind die Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk für die gewerblich Beschäftigten am 10. November 2017 erfolgreich beendet worden.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einigten sich im Rahmen eines 3-jährigen Tarifvertrages, die Löhne für die Beschäftigten zum Ende des Jahres 2020 in allen 8 Lohngruppen anzugleichen.
Mit diesem Tarifvertrag ist gelungen, genau 30 Jahre nach der Einheit Deutschlands zum 1. Dezember 2020 eine 100%-Angleichung der Löhne Ost und West für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung zu erreichen.
„Mit diesem anspruchsvollen Tarifvertrag wird ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk geleistet. Die Löhne liegen auch in den kommenden Jahren deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn“, sagte Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommission des BIV.
Das Tarifabkommen tritt zum 1.1.2018 in Kraft. Die Tarifvertragsparteien stellen unverzüglich den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung per Rechtsverordnung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz für die Lohngruppen 1 und 6.
Klicken Sie hier um das PDF mit einer vollständigen Übersicht über die Tariferhöhungen aller Lohngruppen in den jeweiligen Stufen von 2018 bis Ende 2020 sowie die entsprechenden Ausbildungsvergütungen für die Laufzeit des Tarifvertrages herunterzuladen.